Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen der Heinrich KUPER GmbH für den Online-Shop für gewerbliche und unternehmerische Geschäftskunden
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen für den Online-Shop für gewerbliche und unternehmerische Geschäftskunden (im Folgenden „Verkaufsbedingungen“) gelten für alle über unseren Online-Shop für gewerbliche und unternehmerische Kunden abgeschlossenen Verträge, die überwiegend die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“) zum Gegenstand haben.
(2) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen oder von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Leistung des Käufers vorbehaltlos annehmen oder vorbehaltlos unsere Leistungen erbringen.
(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer, eine juristische Person des Privatrechts, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sie gelten insbesondere nicht, wenn der Käufer ein Verbraucher ist. Mit der Bestellung in unserem Online-Shop für gewerbliche und unternehmerische Kunden bestätigt der Käufer, dass er Unternehmer, eine juristische Person des Privatrechts, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Verkaufsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Korrektur von Eingabefehlern und Inhalt des Vertrages
(1) Die Darstellung der Ware in unserem Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Über die Schaltfläche „in den Warenkorb“ kann der Käufer einzelne Waren in den virtuellen Warenkorb einlegen, ohne dass damit bereits ein Angebot zum Kauf abgegeben wird. Der Käufer kann vor Abgabe seiner Bestellung weitere Produkte in den Warenkorb einlegen oder wieder entfernen, indem er diese durch Auswahl der Schaltflächen „Entfernen“ oder „X“ wieder aus dem Warenkorb löscht. Der Käufer kann den Bestellvorgang auch insgesamt abbrechen, indem er den Browser schließt. Erst durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Käufer eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab.
(2) Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung des Käufers durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen oder diese durch eine separate Auftragsbestätigung spätestens fünf Tage nach der Bestellung des Käufers annehmen. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.
(3) Unsere Angaben zur Ware stellen weder Beschaffenheits- noch Haltbarkeitsgarantien der von uns zu liefernden Waren dar. Jegliche Garantien, die von uns zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages übernommen werden sollen, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung als „Garantie“.
(4) Mit Ausnahme der Abnahme der Ware nach § 433 Abs. 2 BGB ist eine Abnahme der Ware nicht vereinbart.
(5) Mit dem Abschluss des Vertrages wird von uns kein Beschaffungsrisiko im Sinne des § 276 BGB übernommen. Weiter übernehmen wir keine Garantie für die Ware.
(6) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag und diesen Verkaufsbedingungen schriftlich niedergelegt.
(7) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor.
§ 3 Lieferung, Versandkosten, Gefahrübergang
(1) Sofern keine andere Liefermodalität vereinbart ist, erfolgt die Lieferung CPT Incoterms 2010 an die vom Käufer im Bestellprozess angegebene Versandadresse, wobei abweichend von den Incoterms-Klauseln 2010 die Versand- und Verpackungskosten vom Käufer zusätzlich zum Kaufpreis an uns zu bezahlen sind.
(2) Der Gefahrübergang erfolgt mit der Lieferung.
(3) Vereinbarte Lieferfristen begründen kein Fixgeschäft.
(4) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Lieferfristen bzw. bis zum vereinbarten Liefertermin berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
(5) Sofern wir verbindliche Lieferfristen oder Liefertermine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist bzw. den neuen Liefertermin mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist bzw. am neuen Liefertermin aus von uns nicht zu vertretenen Gründen nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne zählt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben oder wenn weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft.
(6) Der Käufer ist wegen verspäteter Lieferung und/oder wegen Nichtlieferung nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir mit der Erfüllung der uns obliegenden Hauptpflichten in Verzug geraten sind oder durch den Vertrag begründete Pflichten in anderer Weise wesentlich verletzt haben und der Verzug oder die Pflichtverletzung von uns zu vertreten ist. Zur Herbeiführung des Verzuges bedarf es ohne Verzicht auf sonstige gesetzliche Vorschriften stets, auch wenn die Leistungszeit kalendermäßig bestimmt ist, einer schriftlichen Aufforderung an uns, unsere Leistung innerhalb einer angemessenen Frist vorzunehmen. Im Übrigen gelten für den Eintritt des Verzugs die gesetzlichen Vorschriften.
(7) Sollten wir nach den gesetzlichen Voraussetzungen unter Beachtung der in diesen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen im Lieferverzug sein und der Käufer Schadensersatzansprüche wegen Verzugs gegen uns haben, so ist im Falle des Lieferverzugs unsere Haftung für jede vollendete Woche des Verzugs auf 0,5% des vereinbarten Nettopreises der nicht oder verspätet gelieferten Ware, maximal jedoch auf 5% des Nettopreises der nicht oder verspätet gelieferten Ware beschränkt. Unberührt bleiben Ansprüche wegen arglistiger, wegen vorsätzlicher und wegen grob fahrlässiger Vertragsverletzung sowie Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise CPT Incoterms 2010, allerdings ausschließlich Versand- und Verpackungskosten.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, den vollen Kaufpreis sowie die Versand- und Verpackungskosten ohne Skontoabzug zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin oder, sofern ein solcher nicht bezeichnet ist, mit Erteilung der Rechnung auf das von uns bezeichnete Konto kosten- und spesenfrei zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf unserem Konto maßgeblich. Mit dem vereinbarten Kaufpreis zuzüglich der Versand- und Verpackungskosten sind die uns obliegenden Leistungen abgegolten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen und ist von dem Käufer zusätzlich zu entrichten.
(3) Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB unberührt.
(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 5 Rechte des Käufers bei Mängeln
(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage und/oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen – auch wenn dies nachfolgend nicht gesondert erwähnt wird – unberührt bleiben die gesetzlichen Vorschriften nach § 439 Abs. 2 und Abs. 3 BGB (Ersatz der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen) sofern es sich bei der von uns verkauften Ware um eine neu hergestellte Sache handelt, nach § 445a BGB (Rückgriff des Käufers bei uns für den Fall, dass er im Verhältnis zu seinem Kunden Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB und/oder § 475 Abs. 4 und/oder Abs. 6 BGB tragen muss) und nach § 478 BGB (Sonderbestimmungen für den Unternehmerregress im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs).
(2) Die Ware ist sachmangelhaft, wenn sie im Zeitpunkt des Gefahrübergangs spürbar von den in der Auftragsbestätigung genannten Spezifikationen abweicht. Soweit keine Spezifikationen in der Auftragsbestätigung genannt sind, ist die Ware sachmangelhaft, wenn sie von der in Deutschland üblichen Beschaffenheit abweicht.
(3) Die Ware weist nur dann Rechtsmängel auf, wenn sie im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht frei von in Deutschland durchsetzbaren Rechten ist.
(4) Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser unter Berücksichtigung der in diesen Verkaufsbedingungen enthaltenen Regelungen seinen nach § 377 HGB geschuldeten Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(5) Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich nach der Ablieferung der Ware an uns schriftlich zu melden. Der Käufer ist weiter verpflichtet die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen. Mängel, die durch eine ordnungsgemäße Untersuchung erkennbar sind, hat uns der Käufer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Ablieferung der Ware schriftlich zu melden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen.
(6) Die Anzeige ist schriftlich und unmittelbar an uns zu richten. Sie muss so genau abgefasst sein, dass wir ohne weitere Nachfrage bei dem Käufer Abhilfemaßnahmen einleiten und Rückgriffsansprüche gegenüber unseren Vorlieferanten sichern können. Im Übrigen hat die Rüge den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, außerhalb unserer Geschäftsräume Mängelanzeigen entgegenzunehmen oder Erklärungen zur Gewährleistung abzugeben.
(7) Soweit ein rechtzeitig angezeigter Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.
(8) Sofern es sich bei der von uns verkauften Ware um eine neu hergestellte Sache handelt, so sind wir – ohne Verzicht auf die gesetzlichen und in diesen Verkaufsbedingungen enthaltenen Regelungen, insbesondere ohne Verzicht auf den Einwand der Unverhältnismäßigkeit nach § 439 Abs. 4 BGB – im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Ware zu ersetzen, sofern der Käufer die mangelhafte Ware gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht hat.
(9) Soweit der Käufer wegen Mangels an von uns gelieferten Waren einen Schaden erlitten oder vergebliche Aufwendungen getätigt hat, finden ergänzend die Vorschriften nach § 6 dieser Verkaufsbedingungen Anwendung.
(10) Mit Ausnahme der in § 5 Abs. 11 dieser Verkaufsbedingungen geregelten Fälle verjähren jegliche Ansprüche des Käufers wegen Lieferung neuer mangelhafter Ware ein (1) Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; gebrauchte Ware wird unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft.
(12) Abweichend von § 5 Abs. 10 dieser Verkaufsbedingungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen
- wenn die Ware eine neu hergestellte Sache ist, bei der es sich um ein Bauwerk und/oder um eine Sache handelt, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat;
- wenn die Ansprüche des Käufers auf einer vorsätzlichen und/oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen;
- wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben;
- für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit;
- für Ansprüche nach § 445a BGB (Rückgriff des Käufers bei uns für den Fall, dass er im Verhältnis zu seinem Kunden Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB und/oder § 475 Abs. 4 und/oder Abs. 6 BGB tragen muss);
- für Ansprüche nach § 439 Abs. 2 und Abs. 3 BGB (Ersatz der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen), sofern es sich bei der von uns verkauften Ware um eine neu hergestellte Sache handelt, wobei ein solcher Anspruch voraussetzt, dass der Nacherfüllungsanspruch nach § 439 Abs. 1 BGB nicht nach Maßgabe dieser Verkaufsbedingungen verjährt ist; sowie
- für Ansprüche, die in den Anwendungsbereich des § 478 BGB (Sonderbestimmungen für den Unternehmerregress im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs) fallen.
(13) Ersatzlieferung oder Nachbesserung führt nicht zu neu anlaufenden Verjährungsfristen.
§ 6 Haftung für Schäden und Aufwendungen
(1) Unsere Haftung für Schäden und Aufwendungen richtet sich ergänzend zu vorstehenden Regelungen in § 5 dieser Verkaufsbedingungen nach den folgenden Vorschriften. Vorbehaltlich einer Verjährung nach § 5 Abs. 10. i.V.m. Abs. 11 dieser Verkaufsbedingungen bleiben in allen Fällen – auch wenn dies nachfolgend nicht gesondert erwähnt wird – unberührt die gesetzlichen Vorschriften
- nach 445a BGB (Rückgriff des Käufers bei uns für den Fall, dass er im Verhältnis zu seinem Kunden Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB und/oder § 475 Abs. 4 und/oder Abs. 6 BGB tragen muss),
- nach § 478 BGB (Sonderbestimmungen für den Unternehmerregress im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs), sowie
- unsere Verpflichtung, die zum Zwecke der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB erforderlichen Aufwendungen zu tragen, sofern es sich bei der von uns verkauften Ware um eine neu hergestellte Sache handelt, wobei ein solcher Anspruch voraussetzt, dass der Nacherfüllungsanspruch nach § 439 Abs. 1 BGB nicht nach Maßgabe dieser Verkaufsbedingungen verjährt ist.
(2) Unsere Haftung für Schäden oder vergebliche Aufwendungen des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - tritt nur ein, wenn der Schaden oder die vergeblichen Aufwendungen
- durch schuldhafte Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), verursacht worden oder
- auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung zurückzuführen ist.
(3) Haften wir gemäß § 6 Abs. 2 a) dieser Verkaufsbedingungen für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften jedoch auch in diesem Fall nicht auf entgangenen Gewinn oder für Schäden aus der Lieferung von Gebrauchtmaschinen. Für Verzugsschäden gilt § 3 Abs. 7 dieser Verkaufsbedingungen.
(4) Die vorstehenden in § 6 Abs. 2 bis Abs. 3 dieser Verkaufsbedingungen genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung (a) nach dem Produkthaftungsgesetz, (b) wegen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware, (c) wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, (d) für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie (e) für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder einer vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
(5) Ausgenommen die Haftung (a) nach dem Produkthaftungsgesetz, (b) wegen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware, (c) wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, (d) für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie (e) für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder einer vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, ist jede Gewährleistung und damit auch eine Schadensersatzpflicht aus der Lieferung gebrauchter Waren ausgeschlossen.
(6) Sofern der Anspruch nicht nach § 5 Abs. 10 i.V.m. Abs. 11 dieser Verkaufsbedingungen verjährt ist und vorbehaltlich
- § 445a BGB (Rückgriff des Käufers bei uns für den Fall, dass er im Verhältnis zu seinem Kunden Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB und/oder § 475 Abs. 4 und/oder Abs. 6 BGB tragen muss);
- § 478 BGB (Sonderbestimmungen für den Unternehmerregress im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs); sowie vorbehaltlich
- der von uns zum Zwecke der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 zu tragenden Aufwendungen, sofern es sich bei der von uns verkauften Ware um eine neu hergestellte Sache handelt,
gelten die vorstehenden Bestimmungen auch für Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Aufwendungen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. Sofern der Käufer nicht Vorkasse geleistet hat, behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren auch für alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen (gesicherte Forderungen) aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet noch weiterverkauft werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware sodann auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen.
(4) Sofern der Käufer die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeitet, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren ein Eigentumsrecht Dritter bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(5) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§ 8 Software
(1) Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Käufer ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf der dafür bestimmten Ware überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
(2) Der Käufer darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Käufer verpflichtet sich, Herstellerangaben, insbesondere Copyright-Vermerke, nicht zu entfernen oder ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung zu verändern.
(3) Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
§ 9 Datenschutz
(1) Für die Erfüllung und Anbahnung des Vertrags werden personenbezogene Daten erhoben. Das sind der Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners beim Käufer. Bei der Verarbeitung dieser Daten und bei der Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen werden die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet.
(2) Die personenbezogenen Daten werden nach dem Grundsatz der Zweckbindung (Abwicklung des Vertrags) d.h. nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem sie beim Käufer erfasst wurden und die Vertraulichkeit und Integrität durch technische und organisatorische Maßnahmen, vor allem vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Nach Beendigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses und unter Berücksichtigung der Aufbewahrungsfristen (gesetzliche etwa handels- und steuerrechtliche Archivierungspflichten, vertragliche etwa wegen Gewährleistungsansprüchen) werden die gespeicherten Daten gelöscht.
(3) Für die Bestellabwicklung arbeiten wir mit verschiedenen Unternehmen zusammen, die beispielsweise für die Zahlungsabwicklung und Logistik zuständig sind. Wir sorgen dabei dafür, dass auch unsere Partner die datenschutzrechtlichen Vorschriften einhalten. Abhängig von der gewählten Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung bei Bestellungen gegebenenfalls durch Einschaltung eines Dienstleisters.
(4) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt über die Erfüllung und Anbahnung des Vertrags hinaus nur bei entsprechender gesetzlicher Verpflichtung bzw. wenn die Betroffenen ausdrücklich darin eingewilligt haben.
§ 10 Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Der Lieferort folgt aus § 3 Abs. 1 dieser Verkaufsbedingungen. Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Käufer ist Heinrich-Kuper-Straße 10-15, 33397 Rietberg. Diese Regelungen gelten auch, wenn erbrachte Leistungen rückabzuwickeln sind. Wir behalten uns jedoch vor, eine Nacherfüllung dort durchzuführen, an dem sich die Ware befindet.
(2) Für diese Verkaufsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – sofern er seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat – ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in 33397 Rietberg. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften zu ausschließlichen Zuständigkeiten bleiben unberührt.
(4) Sofern der Käufer seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in 33397 Rietberg. Wir sind in diesem Fall jedoch auch berechtigt, den Käufer vor den staatlichen Gerichten an seinem Sitz zu verklagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften zu ausschließlichen Zuständigkeiten bleiben unberührt.
§ 11 Sonstiges
(1) Sollten Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.
(2) Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform. Vorschriften zur Schriftform in Europäischen Verordnungen (z.B. Art. 25 Abs. 2 VO 1215/2012) bleiben unberührt.
(3) Wir speichern den Vertragstext. Den Vertragstext einschließlich dieser Verkaufsbedingungen und Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in Ihrem Kundenkonto einsehen, sofern Sie als Kunde registriert sind.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch.
Stand: November 2018